Internationales Wirtschaftsrecht – rechtssicher über Grenzen hinweg
Geschäfte enden heute nicht an der Landesgrenze – rechtliche Fragen unserer Export-orientierten Wirtschaft beginnt dort.
Wer international einkauft, verkauft, investiert oder kooperiert, bewegt sich im Geflecht unterschiedlicher Rechtsordnungen, Gerichtsstände und Handelsbräuche. Genau hier setzen wir an. In Fragen der Compliance, Grenzüberschreitendes EU- und U.S. Sanktionsrecht, Anti-Geldwäsche-Regulierung.
Fachanwalt für Internationales Schiedswesen
Als Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht verfügt Rechtsanwalt Dr Justus Froehlich über nachgewiesene besondere Kenntnisse, fortdauernder Fortbildung und praktische Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.
Wir beraten und vertreten Familienunternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts – von der Gestaltung und Verhandlung grenzüberschreitender Verträge über die Wahl des anwendbaren Rechts und des richtigen Gerichtsstands bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Ausland. Ob UN-Kaufrecht (CISG), europäisches Kollisionsrecht (Rom I und II, Brüssel Ia) oder internationale Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Grenzüberschreitende Testamentsvollstreckung und Nachlasssicherung
Die Qualifikation im internationalen Wirtschaftsrecht prädestiniert Rechtsanwalt Dr Justus Froehlich als zertifizierter Testamentsvollstrecker in besonderer Weise für die grenzüberschreitende Testamentsvollstreckung: Gehören Auslandsimmobilien oder Gesellschaftsanteile an ausländischen Unternehmen zum Nachlass, treffen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und internationales Privatrecht aufeinander – ein Terrain, auf dem rein national ausgerichtete Beratung schnell an Grenzen stößt. Wir sichern solche Vermögenswerte für den Nachlass: von der Feststellung und Inbesitznahme über die Klärung des anwendbaren Erbstatuts nach der EU-EU ErbVO und die Anerkennung der Testamentsvollstreckerstellung im Ausland bis zur geordneten Verwaltung oder Verwertung ausländischer Immobilien und Beteiligungen (zum Beispiel Drittstaaten wie Schweiz und USA).
Internationales Schiedswesen
Ein besonderes Augenmerk gilt der Streitbeilegung: Kommt es zum Konflikt, prüfen wir mit Ihnen, welcher Weg Ihre Interessen am besten wahrt – das staatliche Gerichtsverfahren, die internationale Schiedsgerichtsbarkeit oder eine verhandelte Lösung. Durch unsere langjährige Verankerung im Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Association Swiss Arbitration (ASA) sind wir mit den führenden Schiedsinstitutionen des deutschsprachigen Raums bestens vertraut. Hierbei ist es von erheblichen Vorteil, über ein Netzwerk von international vernetzten Schiedsrichter und Schiedsgerichtsplattformen zu verfügen. Bei Bedarf koordinieren wir Partnerkanzleien und Behördenkontakte in anderen Jurisdiktionen – damit Sie einen Ansprechpartner haben, nicht fünf.
Exportkontrolle und Sanktionsrecht, Anti-Geldwäscherechtliche
Auch die regulatorische Seite des Auslandsgeschäfts behalten wir für Sie im Blick: Exportkontrolle und Sanktionsrecht, Anti-Geldwäscherechtliche Pflichten bei internationalen Geschäftsbeziehungen sowie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bei grenzüberschreitenden Finanz- und Kryptotransaktionen.
Sprechen Sie uns an. In einem persönlichen Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre Situation und zeigen Ihnen offen auf, welche Wege Ihnen offenstehen – Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen.


