Die Kanzlei FF FinanzRecht® wurde 2010 gegründet und berät seit über 15 Jahren kaufmännisch visiert und juristisch erfolgreich in finanzrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Investorenrecht, von FinTech bis hin zur komplexeren Testamentsvollstreckung
Wir vertreten Fälle zu den Fachbereichen des Bank- und Kapitalmarkrechts und des Internationalen Wirtschaftsrechts.
Investorenrechte, Gesellschafts- und Gesellschaftervertretung von Finanzinstituten, Kapitalanlegerrechte, Kapitalanleger-Musterverfahren, Organmitglieder- und Organvertretungen bis hin zur Durchsetzung von komplexeren Bank- und Kapitalmarktangelegenheiten auf nationaler als auch auf grenzüberschreitend internationaler Ebene. Weiterhin sind wir auf finanzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit nationaler und internationaler Testamentsvollstreckung spezialisiert.
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Zertifizierter Berater von Kryptowerte und Steuern (WIRE)
Mandanten kommt zu Gute, dass auch noch exotische Themen wie FinTech, von BitCoin über alle Arten von Krypowerten seit 2021 mit in eine Beratung einfließt und Gegenstand einer qualifizierten Beratung ist. Hierzu sind wir speziell geprüft und zertifiziert.
Immer häufiger gehören Kryptowerte, gespeichert auf „Wallets“, „Assets“ gesichert als „Token“ oder Beteiligungen an FinTech-Unternehmen zum Vermögen. Positionen, deren Sicherung und Verwertung besondere technische, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse abverlangen, die in der klassischen Testamentsvollstreckung bislang selten anzutreffen sind.
Dem Mandat kommen bei komplexeren grenzüberschreitenden Fragestellungen – zum Beispiel Auslandsimmobilien sowie Gesellschaftsanteile innerhalb und außerhalb der EU – zu Gute, dass eine aktive grenzüberschreitende Tätigkeit vor allem eins benötigt: Erfahrungen mit Behörden und Gerichten in der EU und den USA!
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht / Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht / Inscrit à l’Ordre des Avocats de Paris, Frankreich (2017)
Die Bedeutung einer Qualifikation als Fachanwalt erlangt man über die Vorgaben des Deutschen Anwaltsvereins. Dies setzt ein Mindestmaß an Berufserfahrung und Praxistätigkeit voraus und muss fortlaufend durch eine aktive Fortbildung nachgewiesen werden. Das ist ansonsten in der deutschen Anwaltschaft nicht erforderlich, im Gegensatz zu den Fortbildungsanforderungen innerhalb der französischen Anwaltschaft.
Anders als ein Notar übt ein Rechtsanwalt eine freiberufliche Tätigkeit ausschließlich im Interesse des Mandanten aus
Er vertritt allein auf Seiten des Mandanten die Interessen seiner Mandantschaft, was mitunter auch von einem länger andauernden gegenseitigen Vertrauensverhältnis getragen ist.
In einem bisher längsten Verfahren, in dem ein Organmitglied aus dem Bereich Risiko-Controlling eines ehemaligen DAX.-Konzerns jahrelange Beratungshilfe zur Abwehr von Schadensersatzklagen in einem Kapitalanleger-Musterverfahren benötigte, standen wir bis zur vollständigen Beendigung 16 Jahre lang mit unserer Beratung mit juristischem Schild und Schwert gegen Klagegegner Zur Seite. Parallel waren komplexe Abstimmungsarbeiten mit D&O-Versicherungen und nicht zuletzt auch Konfliktlösungen gegen das eigene ehemalige Ex-DAX Unternehmen Gegenstand der vielseitigen Arbeiten.
16 Jahre Erfahrungen während des andauernden Mediendrucks bis hin zur Abwehr von Reputationsangriffen, Drohszenarien von Anlegerkanzleien und nicht zuletzt das aktienrechtliche Haftung-Drohszenario bei behaupteten Schadensersatzforderungen gegenüber einzelnen Organmitgliedern.
Bei Bedarf und in komplexen Beratungs- und Verhandlungsprojekten ziehen wir externe Beratungshilfen aus dem Bereich PR- und Öffentlichkeitsarbeit, wirtschaftspsychologisches Profiling und internationale Beratungsunternehmen ergänzend zur Hilfe, soweit dies erwünscht ist.

