Compliance und Anti-Geldwäsche

FF FinanzRecht® berät seit der Gründung zur Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in 2010 nationale und internationale Privatkunden und Firmenkunden, spezialisiert auf die Beratung von Organmitglieder, also Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder von Finanzdienstleistungs-Unternehmen.

Die Beratung im Bereich Fragen der Compliance umfasst unter anderem

  • Regulierungen unter dem Anti-Geldwäscherecht, Fragen zu Regulierungen des Transparenzregisters.
  • Fragen des Sanktionsrechts nach U.S.-amerikanischen, EU-rechtlichen und weiteren Einzelstaaten-rechtlichen Bestimmungen.
  • Fragestellung in Überschneidung des Compliance / Bankaufsichtsrechts, zum Beispiel Sonderprüfungen nach § 44 KWG.
  • Fragestellungen zu BaFin-Ermittlungen zu Mängeln in der Geschäftsorganisation nach § 25a KWG.
  • Fragestellungen zu Verstößen bei einem Insiderhandel — Art. 8, 14 MAR, §§ 119 Abs. 3, 120 Abs. 14 WpHG.
  • Fragestellungen Im Wertpapierrecht: Verstöße gegen Beteiligungstransparenz — §§ 33 ff. WpHG. Die Meldeschwellen bei 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75 Prozent der Stimmrechte, ergänzt um Instrumente nach § 38 WpHG und die Zusammenrechnung nach § 34 WpHG. Sanktionsbewehrt über § 120 Abs. 2 WpHG, flankiert vom Rechtsverlust nach § 44 WpHG.
  • Fragestellungen rund um Marktmanipulation — die handelsgestützte Variante (Wash Trades, Matched Orders, Marking the Close), die informationsgestützte (Verbreitung falscher oder irreführender Angaben, Scalping), strafrechtlich nach § 119 WpHG verfolgt, sofern es zur Kurseinwirkung kommt bzw. als Ordnungswidrigkeit, soweit diese nicht nachweisbar sind.
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