Prozessführung / Organhaftung
Für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ist die Rechtsanwaltsgesellschaft Ansprechpartner für Bank- und Kapitalmarktrechtliche Fragestellungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Haftungsansprüche, die gegen gegenwärtige und ehemalige Organmitglieder erhoben werden.
Gemeinsam mit einem Entscheidungsträger setzen wir eine kompetente Verteidigungsstrategie auf und wehren drohende Inanspruchnahmen durch Schadensersatzansprüche ab. Wir begleiten auf der Seite unseres Mandanten das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen, und führen bereits im Vorfeld von drohenden Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG eine umsichtige und gewissenhafte Beratung durch.
Wir sehen es im übrigen als wesentliche Voraussetzung für eine vertrauliche Mandatsbeziehung an, hierüber keine Referenzen zu veröffentlichen oder uns aktiv darum zu bemühen, uns mit der Vertretung zu rühmen.
- Vertretung von FAMILIENUNTERNEHMEN in allen Fragen von Rechtsstreitigkeiten bei Finanzierungen, Konten- und Geschäftsführung, außergerichtliche Verfahrens-, gerichtliche Prozess- und Krisenvertretung.
- Prozessführung für Family Offices, Banken, Finanzdienstleister & sonstige Finanzunternehmen in allen in Betracht kommenden Bereichen.
- Prozessführung bei Kapitalanleger-Musterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
- Vollumfängliche Verfahrens- und Prozessbegleiter bei Kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten von Organmitgliedern, strategische Beratung bei der Abwehr jeglicher Haftung aufgrund behaupteter Schadensersatzforderungen.
- Anlageberatung, Anlegerentschädigung, Rechtsstreitigkeiten rund um Schadensersatzansprüche.

