FF FinanzRecht® berät seit der Gründung zur Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in 2010 nationale und internationale Privatkunden und Firmenkunden, spezialisiert auf die Beratung von Organmitglieder, also Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder von Finanzdienstleistungs-Unternehmen.
Seit 2014 ist Dr Froehlich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer München und Oberbayern tätig. Hier geht es insbesondere Fälle des versicherungsrechtlichen Stichentscheids oder in älteren Versicherungsfällen um Fälle des § 18 Abs. III ARB 1994, wenn die Kanzlei im Bezirk des Landgerichts München I, also in einem anderen Landgerichtsbezirk als demjenigen, in dem der Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt seinen Sitz hat.
In allen Rechtsschutzfällen bis hin zu komplexeren Fragen des D&O Versicherungsrechts vertreten wir Mandanten gegen Rechtsschutzversicherungen, die ihre Leistungspflicht verweigern, bestreiten oder sonst wie Versicherungsnehmer durch eigenwillige Auslegung von Klauseln laut der von dem Versicherungsgewerbe vorgegebenen ARB die gebotene Zahlung verweigern.
In einem bisher längsten Verfahren, in dem ein Organmitglied aus dem Bereich Risiko-Controlling eines ehemaligen DAX.-Konzerns jahrelange Hilfe zur Abwehr von Schadensersatzklagen in einem Kapitalanleger-Musterverfahren benötigte, standen wir 16 Jahre lang mit unserer Beratung gegen Klagegegner parallel mit komplexen Abstimmungsarbeiten zu D&O-Versicherungen und nicht zuletzt auch gegen das eigene ehemalige DAX Unternehmen bis zur vollständigen Beendigung und Endabrechnung durch Leistungen des D&O Versicherers und Versicherungsexzedenten ausnahmslos erfolgreich zur Seite.
Gerade Organmitglieder einer Gesellschaft in der Krise erfahren nach jahrelanger hoher Prämienzahlung immer wieder außergerichtlichen Widerstand der von D&O Versicherer eingesetzten, spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien. In solchen Fällen erweist es sich aus Erfahrung als sehr wertvoll und nützlich, einen starken, durchsetzungsfähigen und in Gerichtsprozessen erfahrenen Rechtsbeistand als Verfahrensvertreter an seiner / ihrer Seite zu wissen.
Hier zählen nur Persönlichkeit und nicht der Name einer Großkanzlei.


