Schiedsgerichtsbarkeit und Arbitration

Schiedsgerichtsbarkeit – Streitbeilegung mit Sachverstand und Diskretion

Nicht jeder Konflikt gehört vor ein staatliches Gericht. Schiedsverfahren bieten eine effiziente, vertrauliche und international anerkannte Alternative – mit Schiedsrichtern, die die Materie kennen, Verfahren, die sich flexibel gestalten lassen, und Entscheidungen, die weltweit vollstreckbar sind.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Schiedsgerichtsbarkeit.

Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Association Suisse de l’Arbitrage (ASA)

Dr Froehlich ist vielen Jahren Mitglied des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Association Suisse de l’Arbitrage (ASA) und damit in zwei der führenden Schiedsinstitutionen des deutschsprachigen Raums fest verankert und damit in einem weiteren Bereich grenzüberschreitend im Internationalen Schiedswesen tätig.

Wir begleiten Sie in allen Phasen eines Schiedsverfahrens – von der Gestaltung tragfähiger Schiedsklauseln über die Vertretung im Verfahren bis zur Vollstreckung des Schiedsspruchs.

Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Rechtsschutzversicherungsrecht, zu dem Dr. Froehlich im Wege der Schiedsgutachten seit 2014 tätig ist.

Verweigert Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung mit dem Einwand fehlender Erfolgsaussichten oder der Mutwilligkeit, müssen Sie das nicht hinnehmen. Die Versicherungsbedingungen sehen für diesen Fall das Schiedsgutachter- bzw. Stichentscheid-Verfahren vor – ein schnelles, für Sie kostengünstiges Verfahren, das die Deckungsfrage verbindlich klärt, ohne dass Sie Ihren Versicherer verklagen müssen. Seit vielen Jahren erstellen wir solche Schiedsgutachten in Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Rechtsschutzversicherern und wissen aus dieser langjährigen Praxis, worauf es ankommt – auf beiden Seiten des Verfahrens.

Sorgfältige Vorplanung, Abwägung von Chancen und Risken einer außergerichtlichen Lösung

Ob wirtschaftsrechtliche Auseinandersetzung, internationale Vertragsstreitigkeit oder verweigerte Rechtsschutzdeckung: Sprechen Sie uns an. In einem persönlichen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welcher Weg der Streitbeilegung Ihre Interessen am besten wahrt – offen, verständlich und ohne Umwege.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen.

FF-Finanzrecht
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