Die Beratung im Bank- und Darlehensrecht umfasst unter anderem
- Kontoführung, Kontogebühren und Fragen der korrekten Abrechnung (z.B. Fälle von Bankmitarbeiter die Gelder von Kundenkonto / Firmenkonto unterschlagen haben, vgl. Handelsblatt vom 15.07.2026; SPIEGEL vom 06.06.2023; IT-Finanzmagazin vom 22.11.2023; Risikobericht im Commerzbank AG-Geschäftsbericht von 2024 und 2025).
- Kreditkarten, Kreditkartenabrechnung, Zusatzgebühren für Nutzung von Kreditkarten im Online-Geschäft, (insbesondere Abrechnung für Leistungen im Ausland).
- Unzulässige „Verwahrentgelte“ und „Strafzinsen“ für Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten, vgl. BGH vom 04.02.2025, XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23.
- Beratung bei grenzüberschreitenden Geldflüssen; Fragen des Anti-Geldwäsche Rechts und die Rechte des Kontoinhabers
- U.S. Quellensteuer und die Rechte des Kontoinhabers; Kontokündigungen (z.B. FACTA Foreign Account Tax Compliance Act)
- Sicherheiten Recht (insbesondere Bürgschaften und Grundschulden/Hypotheken bei Hypothekengesicherte Darlehen)
- Rechtshilfe bei willkürlichen Kontokündigungen aus ideologischen Gründen bei einer Geschäftsbank / Sparkasse / Volksbank.
- Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten im Zahlungsverkehr.
Dank einer reichhaltigen Praxiserfahrung besteht nicht nur eine fachanwaltlich verifizierte Beratungskompetenz, sondern vor allem auch die nachdrückliche Interessenswahrnehmung durch eine beharrliche Rechtsverteidigung und eine konsequente Prozessführung.


